FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was sind Legal Analytics?


Legal Analytics erfassen alle Möglichkeiten der Datenanalysen im Recht, die insbesondere im Kontext der Analyse von Gerichtsentscheidungen eingesetzt werden, um 1. die Rechtsrecherche für Jurist:innen zu beschleunigen (schnellere Informationen) und 2. inhaltlich zu erweitern (mehr Informationen). Mit Legal Analytics lassen sich im Hinblick auf Gerichtsentscheidungen damit Fragen beantworten wie:

- Wie oft wurden zu meinem Fall vergleichbare Fälle schon mit welchem Ausgang und vor welchem Spruchkörper entschieden?

- Was sind die entscheidenden Argumente in Fallkonstellationen wie der meinen?

- Wie lange wird das Verfahren dauern?

- Welche Streitwerte wurden in vergleichbaren Verfahren angesetzt?

- Was sind durchschnittliche Schadensersatzsummen, Mietmiderungen oder Entschädigungen?

- Wie verhält sich die überwiegende Rechtsprechung zu einer Rechtsfrage?

Warum sollte ich Legal Analytics nutzen?


Nach unserer Analyse verbringen Rechtsanwält:innen im Schnitt pro Tag ca. 2 bis 2,5 Stunden mit der Recherche nach Gerichtsentscheidungen. Mit Legal Analytics können wir diese Zeit um bis zu 75 % reduzieren. Damit können Anwält:innen Ihre Arbeitszeit stärker auf die eigentliche anwaltliche Arbeit in Form der vertieften Fallanalyse ausrichten. Gleichzeitig können Anwält:innen Ihren Mandant:innen Informationen anbieten, bei denen Sie sich zuvor nur auf ein Bauchgefühl stützen konnten (Bspw. Verfahrensdauer, Streitwerte, Erfolgsquoten). Damit können Anwält:innen Ihr Angebot gegenüber Mandant:innen erweitern und das Kanzleimarketing stärken. 

Wieso liegt die Gerichtsveröffentlichungsquote unter 1%?


Gerichtsentscheidungen sind die Datengrundlage für Legal Analytics. Dennoch werden in Deutschland im Schnitt nur 1 % davon veröffentlicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben einem historischen Gepräge spielt aber vor allem die Notwendigkeit der Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen eine entscheidende Rolle. Bisher wurde diese Arbeit vor allem händisch erledigt. Dies erfordert einen Arbeitsaufwand von ca. 30 bis 60 Minuten pro Gerichtsentscheidungen. Eine angesichts der Vielzahl an Entscheidungen kaum zu bewältigende Aufgabe (Pseudonymisiserungsproblem). Ein weiterer Grund für die mangelnde Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung ist auch eine noch nicht hinreichend verbreitete Vorstellung von den Möglichkeiten der Informationsgewinnung durch Legal Analytics (Wissensproblem). 

Warum Teil der iur.crowd werden?


In der iur.crowd heben wir zusammen mit den Organen der Rechtspflege die Gerichtsentscheidungsöffentlichkeit auf nahezu 100 %. Damit unterstützen wir die Justiz – auf Basis der koalitionsvertraglichen Ziele – auf Ihrem Weg zu einer gesteigerten Gerichtsöffentlichkeit. Damit schaffen wir die Grundlage für umfassende Legal Analytics in Deutschland. So werden erstmalig automatisierte Analysen zu häufig vorkommenden Argumenten, vergleichbaren Fälle, Fallausgängen oder auch Meinungsstörmungen im Recht möglich. In dem Sie Teil der iur.crowd werden erhalten Sie somit Zugriff auf Legal Analytics die ihre Rechtsrecherche auf die nächste Stufe heben. Hiervorn profitieren bereits 430 Kanzleien, als Teil der iur.crowd. 



Mit Hilfe einer automatisierten Pseudonymisierung einerseits und eines langfristigen Zieles der dezentralen Datenauswertung andererseits lösen wir das Pseudonymisierungsproblem im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen und ermöglich die Verbreitung Ihrer Inhalte. Mit der automatisierten Pseudonymisierung reduzieren wird den Pseudonymisierungsaufwand um über 90 %. Im Zuge der dezentralen Datenauswertung ist es unser Ziel, dass Ihre Gerichtsentscheidungen lokal auf Ihrem jeweiligen Server verarbeitet werden. Dabei verlassen nur einzelne Datenpunkte, wie etwa der Fallausgang oder eine Schadensersatzsumme den Server. Es kommt zum Austausch von Algorithmen, nicht von Daten. Die Summe der so extrahierten Daten wird dann aggregiert über die Plattform der iur.crowd ausgegeben, ohne dass eine Zuordnung zu Einzelpersonen oder Unternehmen möglich wäre. Mit Hilfe der automatisierten Pseudonymisierung ermöglichen wir jedoch auch hier im Einzelfall auf Anfrage und (ggfls. zuvor automatisiert erteilter) Zustimmung ihrerseits einen Zugriff auf die Volltexte der Entscheidungen. 

Warum sollte ich Gerichtsentscheidungen teilen?


- Mit dem koalitionsvertraglichen Ziel der Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidunen in pseudonymisierter und maschinenelesbarer Form steht die Justiz vor einer großen Herausforderung. Das Beispiel Frankreich zeigt, dass dies nicht leicht umzusetzen ist. In Frankreich ist bereits im Jahr 2016 die Entscheidung gefallen alle Gerichtsntscheidungen in einem Stufenverfahren zu veröffentlichen. Im Jahr 2022 ist dieses Ziel noch immer nicht erreicht worden. Dies zeigt, dass die Justiz an dieser Stelle auf die Hilfe der Organe der Rechtspflege angewiesen ist. Unterstützen Sie als Organ der Rehctspflege die Steigerung der Gerichtsentscheidungsöffentlichkeit in Deutschland. Auf Basis der Ihnen zustehenden Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sin dSie hierzu explizit berechtigt (vgl. etwa ).

- Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen vergünstigten Zugang zu den Legal Analytics der iur.crowd.

- In diesem Zusammenhang erhalten Sie insbesondere die kostenlose Möglichkeit Ihre Gerichtsentscheidungen auszuwerten um beispielsweise die eigene Performanz vor Gericht zu überprüfen und im Zuge des Kanzleimarketings einzusetzen.

- Zudem können SIe sich Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer Gerichtsentscheidungen sichern.

Was passiert mit meinen eingestellten Gerichtsentscheidungen?


Die von Ihnen eingestellten Gerichtsentscheidungen werden zunächst automatisiert pseudonymisiert. Im Rahmen eines human in the loop-Verfahrens werden die Ergebnisse der Pseudonymisierung sodann überprüft. Im Anschluss werden die Daten aufbereitet und analysiert. Je nach Wunsch erhalten Sie sodann einen Analysebericht zu Ihren Daten. Im Weiteren werden den weiteren Mitgliedern der iur.crowd die Gerichtsentscheidungen und die darauf basierenden Analysen auf Abruf zur Verfügung gestellt. 

Warum das Teilen von Gerichtsentscheidungen nicht gegen das Mandatsgeheimnis, die DSGVO oder den Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen verstößt


- Auf Basis von § 43e BRAO sind Anwält:innen befugt Ihre Daten mit technischen Anbietern wie der iur.crowd auf spezifischer vertraglicher Grundlage zu teilen. In diesem Zuge schließen wir einen spezifischen NDA mit dem jeweiligen Organ der Rechtspfege ab. 



- Durch die automatisierte Pseudonymisierung und unseren human in the loop-Ansatz werden die im Zuge des Schutzes personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (und vielen weiteren zu beachtenden Aspekten) notwendigen Datenpunkte geschwärzt. Im Rahmen unseres langfristigen Ansatzes der dezentralen Datenverarbeitung kommt es zu keiner Datenverarbeitung mehr von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen durch die iur.crowd. Auf dieser Grundlage sind Anwält:innen im Zuge der Ihnen zustehenden Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG zum Teilen von Gerichtsentscheidungen berechtigt (vgl. etwa ).

Was zeichnet die iur.crowd aus?


Die iur.crowd strebt nach einem transparenten Recht zur Förderung unseres demokratischen Rechtsstaates. Dies erreichen wird durch das Teilen und Analysieren von Gerichtsentscheidungen auf einer dezentralen Plattform. Wir werden damit die ersten sein die umfassende Legal Analytics in Deutschland anbieten. Dabei streben wir nicht nach einem weiteren Datenmonopol. Viel mehr wollen wir die durch die Organe der Rechtspflege akkumulierten Gerichtsentscheidungen langfristig allen Brüger.innen kostenlos und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sind wir den Open Source-Grundsätzen verpflichtet und werden auch unsere Methoden der Datenverarbeitung sowie die entsprechenden Agorithmen und Datensätze langfristig mit der Community teilen. Die iur.crowd durchbricht damit das bisher bestehende Silodenken der Rechtswissenschaft sowie die langanhaltende Tradition der Kommerzialisierung von an und für sich der Öffentlichkeit zustehenden Daten.